Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn
Naturwissenschaftlich-Technologisch und Sprachlich
Sportplatzstraße 2, 90579 Langenzenn
Telefon: 09101 904180 / Fax: 09101 9041821
email: verwaltung@wbg-lgz.de

Infektionsschutz und Infektionsschutzgesetz

Die bayerischen Schulen wurden vom Staatsministerium für Bildung und Kultus darum gebeten, die Erziehungsberechtigten auf die große Bedeutung des Infektionsschutzes in Schulen – insbesondere im Hinblick auf schwangere Lehrerinnen – hinzuweisen. Selbst vermeintlich harmlose Infektionskrankheiten wie Windpocken oder Ringelröteln stellen für die betroffenen Frauen und ihre ungeborenen Kinder ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar.

Sie finden deshalb hier als Anlage das Merkblatt „Gemeinsam vor Infektionen schützen“, das u. a. alle Infektionskrankheiten gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz enthält, die meldepflichtig sind und zu einem Besuchsverbot an Gemeinschaftseinrichtungen, also auch an Schulen, führen.

Ergänzend zu diesem Merkblatt bitten wir Sie dringend darum, der Schule auch Erkrankungen an Röteln, Ringelröteln, Influenza und SARS-CoV-2 zu melden. Für diese Erkrankungen besteht zwar keine Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz, jedoch ist im Hinblick auf die drohenden Risiken für Schwangere eine zuverlässige Mitteilung an die Schule von besonderer Bedeutung.

 

pdfMerkblatt „Gemeinsam vor Infektionen schützen“

Log in